Bei einer Kunststoffverblendbrücke handelt es sich um zahngetragenen Zahnersatz, der mittels Kronen auf Pfeilerzähnen fest verankert ist und dessen ästhetisch bedeutende Bereiche mit zahnfarbenem Kunststoff beschichtet sind.
Eine Kunststoffverblendbrücke besitzt – ebenso wie eine keramisch verblendete Brücke – ein Gerüst aus Metall, das lediglich an den ästhetisch bedeutsamen Bukkal- bzw. Labialflächen (Flächen zur Wange bzw. Lippe hin) mit zahnfarbenem Kunststoff auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat) verblendet ist. Eine Keramikverblendbrücke hingegen kann darüber hinaus auch auf den die Kaulast tragenden Okklusalflächen und den Oralflächen (zur Mundhöhle hin gelegenen Flächen) verblendet werden.
Das Metallgerüst selbst wird aus einer goldhaltigen Legierung oder aus Nichtedelmetall-Legierungen (NEM) hergestellt. Im zu verblendenden Bereich müssen sogenannte Retentionen (Verankerungshilfen) angebracht sein, die einen mechanischen Verbund des Verblendmaterials mit dem Brückengerüst herstellen.
Das Kunststoffmaterial ist einer keramischen Verblendung in vielerlei Hinsicht unterlegen. So verfügt es beispielsweise weder über deren Ästhetik noch über deren hervorragende Biokompatibilität (Körperverträglichkeit). Unterschiedliches Elastizitätsverhalten kann zum Loslösen der Facette (der Verblendschicht) vom Metallgerüst führen und letztendlich müssen auf Grund der geringeren Abriebfestigkeit Kauflächenverblendungen entfallen.
Auf Grund der genannten Einschränkungen findet die Kunststoffverblendbrücke in aller Regel lediglich Anwendung als langzeitprovisorische Versorgung (zur Überbrückung längerer Zeitspannen bis zum definitiven, höherwertigen Ersatz).
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Lückenschluss – zum Ersatz fehlender Zähne
- Verhindern von Zahnwanderungen – Kippungen in eine Lücke, Elongation des Antagonisten (Herauswachsen eines gegenüberliegenden Zahnes aus seinem Knochenfach)
- Wiederherstellung der Phonetik (Lautbildung)
- Wiederherstellung der Ästhetik
- Wiederherstellung der Okklusion (Kauschluss und Kaubewegungen)
- Stützzonenerhalt – Durch die Verzahnung der Ober- und Unterkieferseitenzähne wird die Bisshöhe erhalten
- Als langzeitprovisorische Versorgung
Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
- Stark gelockerte Pfeilerzähne
- Überempfindlichkeit / Allergie gegen PMMA-Kunststoffe
- Bruxismus (Zähneknirschen oder -pressen) – Gefahr des Abscherens der Kunststoffverblendung
- Große, bogenförmige Brückenspannen – Fehlen beispielsweise alle oberen Frontzähne bei zu bogenförmigem Verlauf des ehemals zahntragenden Kieferknochens, kann aus statischen Gründen keine festsitzende Versorgung mit einer Brücke erfolgen.