Sportbootführerschein

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.

Wenn das Sehvermögen eingeschränkt ist, sollte ein Augenarzt, bei Einschränkungen des Hörvermögens ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) hinzugezogen werden.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, beurteilt.

Ihr Nutzen

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen.

Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.